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Andreas Schwab
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Frage von Michael R. •

Sehr geehrter Herr Schwaab, wie stehen Sie zum sogenannten PFOF im Hinblick auf deutsche Finanzstartups und privater Altersvorsorge?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. April 2024, in der Sie um eine Stellungnahme zum PFOF im Hinblick auf deutsche Finanzstartups und privater Altersvorsorge bitten.

Das Payment for Order Flow-System (PFOF) ist ein Gebührenmodell, bei dem Broker Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten an bestimmte Handelsplätze oder die auf diesen Handelsplätzen handelnden Marktteilnehmer (meist sog. Market Maker) weiterleiten. Die Aktie wird dann zu dem Preis, den der Markt Maker anbietet, ge- oder verkauft. Der Preis, den ein Anleger beim Kauf pro Aktie zahlt, beinhaltet dann in der Regel einen Aufschlag auf den Preis, den der Market Maker gezahlt hat. Entsprechend beinhaltet der Preis, den der Anleger beim Verkauf einer Aktie erhält, einen Abschlag auf den Preis, zu dem der Market Maker die Aktie verkaufen wird. Um möglichst viele Kundenaufträge von Brokern zu gewinnen, bieten Market Maker die Zahlung einer Rückvergütung (PFOF) an Broker für die Weiterleitung des Kundenauftrags an.

Das Gebührenmodell wurden mit einer Änderung der Markets in Financial Instruments Regulation (Verordnung (EU) 600/2014, MiFIR), die zum 28. März 2024 in Kraft trat, verboten, vgl. Art. 39a MiFIR. Hintergrund des Verbots ist die Gefahr von Interessenkonflikten auf Seiten der Broker. Aufgrund der PFOF-Zahlungen erhalten diese einen Anreiz, die Aufträge ihrer Kunden an solche Market Maker weiterzuleiten, die ihnen die höchsten Rückvergütungen einbringen. Für Anleger ist dabei nicht ersichtlich, wie viel Broker an den Kauf- oder Verkaufsaufträgen über PFOF mitverdienen. Weiterhin resultieren Gefahren für Anleger daraus, dass Broker ein großes Interesse daran haben, ihre Kunden wiederholt zum Kauf und Verkauf von Aktien zu animieren, um in den Genuss der Rückvergütung zu kommen.

Problematisch ist das PFOF-Verbot allerdings im Hinblick auf den Zugang von Kleinanlegern zum Kapitalmarkt. Das PFOF-Modell wird vor allem von kostenlosen Online-Trading-Plattformen (sog. Neobrokern) genutzt. Neobroker haben in der Vergangenheit den Aktienmarkt erfolgreich für Kleinanleger - insbesondere jüngere Menschen aber auch ältere Bürgerinnen und Bürger zu Zwecken der privaten Altersvorsorge - geöffnet, indem sie Finanzmarktdienstleistungen zu sehr niedrigen Gebühren oder sogar kostenlos anbieten. Dieses niedrige Gebührenniveau wird den Neobrokern allerdings vorwiegend durch das PFOF-Modell ermöglicht. Infolge des Verbots werden Wertpapiertransaktionen daher aller Voraussicht nach für Kleinanleger kostspieliger und der Zugang zum Kapitalmarkt für diese unattraktiver. Zwar ist die Gefahr von Interessenskonflikten des Brokers und das Problem fehlender Kostentransparenz ernst zu nehmen; für die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament waren allerdings alternative Lösungen vorstellbar. Insbesondere die schrittweise Einführung des konsolidierten Datentickers, die im selben Zug wie das PFOF-Verbot beschlossen wurde, verspricht Abhilfe. Mit dem vollständigen Verbot hat sich der europäische Gesetzgeber indes für eine in Anbetracht der Folgen für den Kapitalmarktzugang unverhältnismäßige Lösung entschieden.

Dass sich das PFOF-Verbot auf europäischer Ebene durchgesetzt hat, ist bedauerlich. Auch wenn sich die CDU/CSU-Gruppe auf europäischer Ebene mit ihrem Standpunkt nicht durchsetzen konnte, versichere ich Ihnen, dass wir uns auch in der Zukunft für den verbesserten Zugang von Kleinanlegern zum Aktienmarkt einsetzen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Andreas Schwab

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