Frage von ilona w. • 28.01.2023

Antwort von Hannes Walter SPD • 15.02.2023
Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen.
Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen.
Sachfremde Verfahrensverzögerungen sind generell unzulässig und können mit der Verzögerungsrüge angegriffen werden.
Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.