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Nicht nur als Politikerin, sondern auch als ehemalige Unternehmerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig die paritätische Besetzung entscheidender Posten und Ämter ist und setze mich, wo möglich, dafür ein.
Wie Sie richtigerweise schreiben, wird es mit dem neuen Gesetz auch möglich, als Deutsche in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Informationen, beispielsweise die Bereifung von Motorrädern betreffend, finden sich stets auf der Seite des BMDV.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.