Antwort 06.09.2023 von Carolina Trautner CSU
Ein Parteiverbotsverfahren unterliegt in Deutschland hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Selbst ein Verbotsverfahren gegen die NPD führte letztlich nicht zum Erfolg.
Ein Parteiverbotsverfahren unterliegt in Deutschland hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Selbst ein Verbotsverfahren gegen die NPD führte letztlich nicht zum Erfolg.
Allerdings sehe ich aufgrund der gemachten Erfahrungen mit früheren Verbotsverfahren gegen Parteien keine Aussicht auf Erfolg.
Die AfD ist offen rechtsextrem. Ich sehe viele Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt und bin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens.