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Hakan Demir
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.

Portrait von Alexander Hold
Antwort 21.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich finde es beachtlich, dass in diesem Fall die ansonsten immer viel beschworene Unschuldsvermutung nicht greifen soll.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Luca P. • 20.09.2023
Kriminelle Ausländer abschieben?
Portrait von Gerrit Huy
Antwort 25.01.2024 von Gerrit Huy AfD

Darüber hinaus finden Sie unter nachfolgendem Link die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über den Vortragsabend, bei dem zu dem Thema ja auch kurz vorgetragen wurde:

Portrait von Robert Habeck
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN