Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
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Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Antwort 21.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Ich finde es beachtlich, dass in diesem Fall die ansonsten immer viel beschworene Unschuldsvermutung nicht greifen soll.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 25.01.2024 von Gerrit Huy AfD
Darüber hinaus finden Sie unter nachfolgendem Link die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über den Vortragsabend, bei dem zu dem Thema ja auch kurz vorgetragen wurde:
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN