Antwort ausstehend von Lena Arnoldt CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.10.2023 von Karina Fissmann SPD
Ja!
Antwort 18.10.2023 von Lars Klingbeil SPD
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Antwort ausstehend von Franz Sodann Die Linke