Frage von Reinhard S. • 04.07.2023

Antwort von Marja-Liisa Völlers SPD • 05.07.2023
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.
Die Erteilung der Trägerzulassung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
Die Reform des Einbürgerungsrechts sieht eine generelle Legalisierung von Mehrstaatlichkeit vor.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.