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Daher sehe ich derzeit aus finanziellen Gründen keine Möglichkeit, die Kindertageseinrichtungen generell gebührenfrei zu stellen. Allerdings spreche ich mich für einkommensabhängige Gebühren aus, wie ich das seinerzeit als Stadtrat unterstützt habe.
Statt einer Diskussion über einen Parteiverbotsantrag ist es nun wichtiger, sich mit den Argumenten und Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.