Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
die SPD blockiert das Cannabisgesetz nicht. Wir konzipieren ein praktikables und handhabbares Gesetz, das dem Gesundheitsschutz Rechnung trägt. Die Beratungen im Deutschen Bundestag werden einige Zeit in Anspruch nehmen, da gemäß dem Struck'schen Gesetz kein Entwurf der Bundesregierung unverändert das Parlament verlässt.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern und allen nachziehenden Ehepartner:innen zu ermöglichen, den erforderlichen Sprachnachweis erst unverzüglich nach ihrer Ankunft zu erbringen.