Antwort 10.03.2006 von Dieter Klöckner SPD
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.
Sehr geehrter Herr Waidelich,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Februar 2006 zum "Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst".
Sehr geehrte Frau Brand,

Sehr geehrter Herr Steinbach,

Sehr geehrter Herr Steinbach,