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Claudia Roth
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Frage von Bernd T. •

Frage an Claudia Roth von Bernd T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Frau Roth,

mit Interesse und Verwunderung habe ich den Auftritt von Volker Beck in Moskau registriert. Mit welchen Recht kann sich ein Bundestagsabgeordenter an einer nichtgenehmigten Demonstration im Ausland beteiligen? Nach meiner Auffassung provoziert er mit seinen Auftritt doch nur die russische Justiz und trägt damit sicherlich nicht zur weiteren Entspannung zwischen der BRD und Russland bei. Ich bin davon überzeugt, daß im umgekehrten Fall die deutsche Justiz genau so vorgehen würde. der G-8-Gipfel wird dies sicherlich bestätigen.

MfG
B. Tradel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Tradel,

wenn Sie sich für die Arbeit des Bundestages und die Aufgaben von seinen Ausschüssen interessieren würden, hätten Sie sehr schnell feststellen können, dass die Bundestagsabgeordneten sich sehr wohl und aus guten Gründen für die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland und für die Einhaltung aller internationalen Abkommen und Verpflichtungen durch die Unterzeichnerstaaten einsetzen können, ja müssen. Volker Beck ist Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, er ist ebenso Mitglied des Fraktionsarbeitskreises „Internationale Politik“. Also, genug Gründe, sich für die Lage von Menschenrechten in Russland und für die Anliegen von Minderheiten wie Homosexuellen oder ethnischen Minderheiten einzusetzen. Es ist absolut richtig und notwendig, sich als Parlamentarier eines Mitgliedsstaates des Europarates für die Einhaltung von elementaren Menschenrechten und Umsetzung von internationalen und europäischen Verpflichtung Russlands zu engagieren. Wer das nicht tut, entwertet die entsprechenden Abkommen und Konventionen.

Volker Beck hat nicht an einer ungenehmigten Demonstration teilgenommen, sondern die Vertreter der russischen schwullesbischen Organisationen bei der Übergabe einer Petition begleiten wollen. Dieses ist ein in allen Verträgen, auch in der russischen Verfassung, verbrieftes Recht. Nicht die Kritik von Volker Beck und den Grünen an der Politik von Präsident Putin kann den deutsch-russischen Beziehungen schaden, sondern die Sprachlosigkeit in Deutschland und der EU, die massiven Menschenrechtsverletzungen in Russland achselzuckend hinzunehmen. Damit würde man sich mitschuldig machen.

Was die geplanten Sicherheitsmaßnahmen, Proteste und Verbote im Vorfeld zu G8 in Heiligendamm angeht, können Sie sich der Wirksamkeit der herrschenden Rechtsstaatlichkeit in Deutschland vergewissern. Die Gerichte haben mit den aktuellen Entscheidungen die Verbotswut und den Übereifer mancher Behörden auf ein demokratisches Maß zu Recht gestutzt. Das ist im Putin’schen Russland noch nicht möglich. Leider.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Mahdjoubi
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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