(...) Insofern: Ja, es gibt Fälle, in denen Erwerbstätige hilfebedürftig sind und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Diese Personen sind hilfebedürftig und haben einen ergänzenden Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen (Arbeitslosengeld II). Werden diese Personen nur wegen ihrer Sozialversicherungsbeiträge hilfebedürftig, so können sie einen Zuschuss zu den ungedeckten Beiträgen zur angemessenen Krankenversicherung (§ 26 SGB II) erhalten. (...)
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Ergänzung zur Frage:
Sehr geehrter Herr Schroer,
herzlichen Dank für Ihren Eintrag.
Sie schlagen vor, die Maßnahmen, die die Landesbeamten NRW betreffen, in einem Gespräch zu erörtern.
(...) Anders, als das Zitat der Bundesjustizministerin vermuten lässt, waren alle minderjährigen und sonst privilegierten Kinder einer unterhaltspflichtigen Person im Übrigen auch vor der Reform schon im ersten Rang, unabhängig von der Beziehung, aus der sie stammten und von deren rechtlichen Status. Geändert hat sich an dieser Stelle lediglich, dass der/die geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner/in mit einem eigenen Unterhaltsanspruch (in der Mehrzahl der Fälle die Mutter, bei der die Kinder aus der ersten Ehe leben) nicht mehr neben den Kindern im ersten Rang steht, sondern erst dann zum Zuge kommt, wenn der Bedarf aller Kinder gedeckt ist. (...)
(...) Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Lösung des Problems. Vorstellbar wäre beispielsweise die Vergabe von Staatskrediten an den isländischen Staat, damit dieser seinen Verpflichtungen aus dem Einlagensicherungsfonds nachkommen kann. (...)
(...) als Sozialdemokratin setze ich mich für eine gerechte und erfolgreiche Gesellschaft ein. Ich mache Politik, damit es möglichst vielen Menschen in unserem Land gut geht. Voraussetzung dafür ist, dass erfolgreich gewirtschaftet wird. (...)