(...) dass die von mir bedauerte Renaissance der Spielhallen, die in den 60er und 70er Jahren völlig aus der Strassen -Landschaft verschwunden waren, auch an der technischen Weiterentwicklung der Apparate liegt, bestreite ich überhaupt nicht. Sie sind vielseitiger, spannender, raffinierter, aber damit auch gefährlicher geworden, was die Verleitung zur Spielsucht angeht. (...)
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(...) Bereits heute fallen gewaltverherrlichende Computerspiele unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs.1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. (...)
(...) Aus den tragischen Amokläufen junger Menschen lernen wir vor allem, dass wir eine „Kultur des Hinsehens“ brauchen. Es darf nicht sein, dass Eltern, Geschwister, Nachbarschaft, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer nicht reagieren, wenn Kinder und Jugendliche oft tagelang in die Parallelwelt der Computerspiele abtauchen. Wir brauchen erzieherische Hilfen für überforderte Eltern. (...)
(...) Das zwischenzeitig vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz regelt die Verpflichtung der Zugangsvermittler, geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten in Deutschland zu erschweren. Angesichts der rasanten Fortentwicklung der Technik gerade in diesem Bereich erscheint es aber nicht zweckmäßig, den Zugangsvermittlern genau vorzugeben, wie die Sperrung technisch zu erfolgen hat. Deshalb ist das Gesetz technologieneutral formuliert, dass heißt, es können verschiedene technische Möglichkeiten genutzt werden. (...)