(...) Zu der konkreten Frage zur Grundschule Kranhöhe möchte ich kurz unter Ausführung der geltenden Vorschriften Stellung nehmen: (...)
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(...) Die Landesbauordnung als Gefahrenabwehrrecht enthält hingegen die konkrete Berechnung der Abstandsflächen, die zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen (dies wird auch im Windenergieerlass in Kapitel 5 dargestellt unter 5.2.3 ff., da die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist). Im Immissionsschutzrecht selbst geht es vielmehr um die Zumutbarkeit schädlicher Umwelteinwirkungen, wie Lärm, für den Einzelnen (die von Ihnen vermisste Formulierung zur Abhängigkeit von der Bebauungsart finden Sie unter 5.2.1.1 in Satz 2 ff.). (...)
(...) Im Übrigen: es sind zahlreiche staatsanwaltliche Ermittlungen gegen ehemalige Bankmanager im Gange. Eine Reihe von Ermittlungen sind bereits so weit gediehen, dass sie zur Anklage geführt haben. (...)