(...) Das Widerstandsrecht des Art 20 IV GG ist eine interessante und zugleich auch bedenkliche Bestimmung. Zum einen ist es eine folgerichtige Verfassungsschutzbestimmung, zum anderen birgt sie die Gefahr, dass sie als Quelle einer scheinbaren Legalität missbraucht werden könnte. Weiterhin kann das Widerstandsrecht immer nur ultima ratio des verfassungstreuen Bürgers sein. (...)
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(...) Im Übrigen klagen allein die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und keiner anderen Bundestagsfraktion in Sachen ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es war die große Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen, die trotz erheblicher Bedenken für die Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt stimmte und die Wahrung ihrer Rechte hintenan stellten. (...)
Sehr geehrter Herr Knobloch,
(...) Wir - die SPD-Bundestagsfraktion - teilen die an dem Entwurf im Netz vorgetragene Kritik: Es bedarf keiner neuen Schutzrechte, denn eine Stärkung der Verfahrensrechte wäre ausreichend und viel sachgerechter. Gleichzeitig wäre ein solches neues Leistungsschutzrecht von erheblichen „Nebenwirkungen“ begleitet, zum Beispiel auf die Informationsfreiheit oder auch auf die Grundprinzipien des Netzes. (...)