(...) Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht deutlich entschieden, dass die unter der aktuellen schwarz-gelben Regierung verabschiedeten Änderungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) mit dem neu gestalteten Verfahren zur Zuteilung von Abgeordnetensitzen im Deutschen Bundestag gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien verstößt. Das Wahlrecht ist – wie Sie auch schreiben – verfassungswidrig. (...)
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(...) Juli 2008 nachzulesen ist, erklärt das Gericht das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form zwar für verfassungswidrig und fordert dessen Neuregelung. In Bezug auf die Notwendigkeit der Auflösung des durch dieses verfassungswidrige Wahlgesetzt zustande gekommenen Bundestages heißt es allerdings: „Grundsätzlich ist das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 <253>), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen [...] Das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt hier den festgestellten Wahlfehler“ (BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008, Absatz 135f.). (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. (...) Im November 2011 war von der Mehrheit des Deutschen Bundestages eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen worden. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass bei der Neufassung des Bundeswahlgesetzes auch die Opposition mit einbezogen werden sollte. Aus diesem Grund werden die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf die Opposition zugehen, um einen möglichst breiten parlamentarischen Konsens zu erreichen. (...)
(...) Ich halte den Vergleich zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung aus religiösen Gründen für höchst unangebracht. Bei der Beschneidung von Mädchen ist die Beschränkung auf die Entfernung der Klitorisvorhaut praktisch nirgendwo üblich, wo weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird. (...)