Antwort 15.02.2022 von Malte Kaufmann AfD
Die notwendige medizinische Behandlung eines Kindes darf niemals vom Impfstatus der Eltern abhängig gemacht werden.
Die notwendige medizinische Behandlung eines Kindes darf niemals vom Impfstatus der Eltern abhängig gemacht werden.
Weitere Informationen u.a. auch zum Nutzen der Corona-Schutzimpfung finden Sie in den FAQs auf meiner Website unter
Sollte es sich so ereignet haben, wie in dem Artikel dargestellt, wäre dies ein inakzeptabler Vorgang. Keinem Kind sollte die Behandlung verweigert werden, weil seine Eltern nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind.
Es wäre unverantwortlich, eine Infektion gezielt herbeizuführen
Die Hausärzt*innen übermitteln die Befunde dann ggf. an die Gesundheitsämter, die wiederum die Daten in anonymisierter Form an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeben, das in Deutschland für die Überwachung der Impfstoffe zuständig ist.