Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.
Die Bundesregierung bringt im Dialog mit den USA regelmäßig die Forderung zum Ausdruck, dass die US-Streitkräfte in Deutschland geltendes Recht achten.
Die gezielte Tötung ohne Rechtsgrundlage, die wir aktuell an mehreren Standorten in der Welt erleben, halten wir für eine brandgefährliche Entwicklung, die fortlaufend angemahnt, kritisiert und sehr entschieden verurteilt werden muss.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe befasst sich regelmäßig mit der Menschenrechtslage in Israel und den palästinensischen Gebieten. Dabei geht es sowohl um Menschenrechtsverletzungen durch israelische, aber auch durch palästinensische Autoritäten.