Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU
Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.
Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.
In unseren Entlastungspaketen werden sowohl kleine als auch große Familien entlastet.
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.