
Antwort 13.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Ich stimme Ihnen da zu: Es ist unglaublich, dass der Senat die Risiken für den Bahnverkehr nicht sehen will.
In dicht besiedelten Städten wie Berlin und Hamburg wird es immer zu Berührungspunkten von baulichen Maßnahmen und Infrastruktur kommen, die sorgfältig abgewogen werden und ggfs. besonders abgesichert werden müssen
baurelevante Maßnahmen dürfen dann durchgeführt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die statistische Prüfung der Arbeiten ausgestellt hat.