Antwort 19.01.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrte Frau D.,
Sehr geehrte Frau D.,
Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übergangsregelung erarbeitet, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden.
Ein gut geplantes Suchthilfezentrum soll vielmehr Hilfe bündeln, Menschen schneller in Unterstützung bringen und dadurch auch den öffentlichen Raum entlasten, aber nur, wenn klare Voraussetzungen erfüllt sind.