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Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.
Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.