Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
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Grundsätzlich erstreckt sich diese nur auf Vertragsparteien des Römischen Statuts sowie solche Staaten, die seine Zuständigkeit im Einzelfall anerkannt haben, so wie die Ukraine.
Neue Motoren müssen dafür nicht erfunden werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Fahrzeugklasse liegt aber jetzt in den Händen der EU.
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.
Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln.
Gerne nehme ich mir die Zeit mit Ihnen dann ausführlicher über Ihre politischen Themen zu sprechen.