Antwort 10.08.2026 von Felix Schreiner CDU
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
