Antwort 04.04.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Wichtige Reformen für Kinderkliniken im speziellen wie für Krankenhäuser allgemein, hat die Ampel-Koalition bereits auf den Weg gebracht.
Seit längerem ist bekannt, dass die Grundversorgung durch den Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten in Hessen in Gefahr ist.
Die Kinderkliniken sind in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt worden.