
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Wir konnten als ersten Schritt nur eine einmalige Wahlmöglichkeit für neue Beamtinnen und Beamte im Koalitionsvertrag durchsetzen
Als Abgeordneter des Hessischen Landtages befürworte ich solche Veranstaltungen grundsätzlich
Auch wenn das Thema für mich neu ist, würde ich mich dafür einsetzen, diese Nutzungsgebühren wieder abzuschaffen
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein.