Frage von Rüdiger K. • 26.06.2023

Antwort ausstehend von Volker Schebesta CDU
Die Beratungen zu dem Selbstbestimmungsgesetz stehen im Deutschen Bundestag noch bevor.
Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.
Das heißt bestimmte Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. der Ausbau der Erneuerbaren Energien oder der Ladeinfrastruktur, könnten als grüne Kapitalanlage gelten, während andere Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. ein Kohlekraftwerk, nicht Teil der grünen Kapitalmärkte sein könnten.