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Insbesondere sollen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht eine schlechtere Benotung oder ähnlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie sich an die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung halten und z. B. auf die Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I oder andere Sonderzeichen verzichten. Wie dies im Einzelnen erreicht werden kann, bleibt den Koalitionsverhandlungen vorbehalten.
Kindern kann erwiesenermaßen gar nicht genug vorgelesen werden.
Wir planen das Gesetz in der KW50 abschließend in der 2./3. Lesung zu beraten.
Für diese Fragen ist grundsätzlich mein Kollege Herr Dr. Ersin Nas, als Sprecher für Wohnen & Mieten zuständig