
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Zu diesen Inhalten habe ich als Generalsekretär der CDU Deutschlands Stellung bezogen.
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.
Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto mehr und höhere Beiträge wurden gezahlt und desto höher ist damit grundsätzlich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt
Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.