Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.
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Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.
Im Allgemeinen liegt die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe und damit auch für den Allgemeinen Sozialdienst bei den Kommunen. Die - leider in der Tat oft unzureichende personelle Ausstattung - hat auch mit der Finanzausstattung der Kommunen zu tun - aber auch mit dem allgemein um sich greifenden Arbeitskräftemangel.
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Einer gesetzlichen Übergangsregelung für den von Ihnen beschriebenen Fall bedarf es daher nicht.
Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.