
Eine allgemeine Sonderzahlung für pflegende Angehörige ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine allgemeine Sonderzahlung für pflegende Angehörige ist derzeit nicht vorgesehen.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
Im Hinblick auf die Inflationsentwicklung zeichnet sich aber bereits ab, dass auf Bundesebene Initiativen zur Anhebung von Vergütungen wie insbesondere für Rechtsanwälte ergriffen werden. Schon in Anbetracht dessen darf die Vergütung für die berufsmäßige Betreuung meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben und muss wegen der herausragenden Bedeutung der Betreuertätigkeit für die soziale Wohlfahrtspflege ebenbürtig behandelt werden.
Die deutsch-chinesischen Beziehungen bedürfen einer kritischen, aber keinesfalls überhasteten Evaluation.