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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Meiner Meinung nach muss die freiheitliche Demokratie all ihre Mittel ausschöpfen, um sich vor totalitären Angriffen zu schützen. Dazu gehört auch das Verbot von verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien.
Ein Parteiverbotsverfahren ist eine Möglichkeit, ein weiteres Erstarken der AfD und ihres rassistischen Gedankenguts zu verhindern. Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens
Unsere Demokratie muss wehrhaft gegenüber ihren Gegnern sein. Für mich gehört zu dieser Wehrhaftigkeit eine Prüfung solcher Verbotsverfahren dazu.
Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.