
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier noch Änderungsbedarf und arbeitet mit den Koalitionspartnern daran, eine ausgewogene Lösung zu finden. Denn bei der Reform müssen wir immer die komplexen Wechselwirkungen zwischen sozial-, steuer- und unterhaltsrechtlichen Regelungen im Blick haben.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke verhandelt mit ihrer polnischen Kollegin, um die Einleitungen zu reduzieren. Sie hat zudem ein umfangreiches Förderprogramm für die Renaturierung des Flusses aufgelegt.
Ich setze mich im Bundestag und vor Ort für eine gemeinsame Lösung in Kooperation mit den polnischen Behörden zur Regeneration der Oder ein.
Ich habe nicht gegen die Einführung eines Tempolimits gestimmt, sondern aufgrund fehlender Erfolgsaussichten gegen einen Landtagsantrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative. Dies ist kein Votum gegen ein Tempolimit auf Autobahnen, für das wir Grüne uns weiterhin einsetzen werden.
Für die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Deutschlands Straßen.