Antwort 28.11.2024 von Johann Wadephul CDU
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.
Die in den Online-Portalen genannten Miethöhen sind, da es noch nicht zum Vertragsschluss gekommen ist, zunächst rechtlich nicht verbindliche Angaben.