Seit dem Entwurf mit Stand 1. Februar 2023 wurde kein neuer Entwurf veröffentlicht
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Seit dem Entwurf mit Stand 1. Februar 2023 wurde kein neuer Entwurf veröffentlicht
Im Rahmen der Reform haben wir das Gesetz so geändert, dass eine Miteinbürgerung auch schon möglich ist, wenn Ehepartner:in oder Kind noch nicht für 5 Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Eine Mindestaufenthaltszeit wurde nicht explizit festgelegt.
Ich beschäftige mich intensiv mit der Kritik aus der Community und nehme diese sehr ernst. Bei aller berechtigten Kritik bin ich dennoch in der grundsätzlichen Beurteilung des Kabinettsentschluss anderer Meinung.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Schuldenbremse das erste Mal seit 2019 wieder eingehalten wird - und die Investitionsquote dabei höher liegt als in den Zeiten der Großen Koalition.
Das Hochhalten der Fahne durch den Abgeordneten Reichart stellte infolgedessen eine bewusste Provokation des Präsidiums und der Abgeordneten im Plenarsaal dar, einfach weil er wissentlich gegen unsere Regeln verstieß. Diese sind übrigens seit Jahrzehnten so.
Der Bundeskanzler hat eine wichtige Richtungsentscheidung in schwerwiegenden Sicherheitsfragen getroffen. Starke wirtschaftliche, militärische und humanitäre Unterstützung für die Ukraine: Ja. Und nein zu atomarer Aufrüstung, Bodentruppen in der Ukraine und Taurus-Raketen über Russland. Diese rote Linie und Risikoabwägung tragen wir als SPD-Bundestagsfraktion mit.