Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.07.2026 von Christos Pantazis SPD
Antwort 07.08.2026 von Carmen Wegge SPD
Psychologische Versorgung ist wichtig, deshalb haben wir trotz Kompromissen viele Verbesserungen erreicht und mit einem Entschließungsantrag weitere vereinbart.
Antwort ausstehend von Sascha van Beek CDU
Antwort 21.07.2026 von Annika Klose SPD
Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Andreas Schwarz SPD