Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Beamtenbesoldung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden.
Die Integration der Beamten in die gesetzlichen Sozialversicherungen würde die dortigen Probleme nicht lösen.
Allgemeine staatliche finanzielle Leistungen für Familien als Ausdruck der Familienpolitik wie beispielsweise das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind nicht an den Status „Beamter“, „Arbeitnehmer“ und „Selbstständiger“ geknüpft.
Berechnungen sind rein hypothetisch, da es kein für alle Beamt*innen geltendes Bundesrecht gibt