Antwort 11.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Dieser Gesetzentwurf steht heute im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung.
Wir möchten zuallererst das bedingungslose Grundeinkommen testen und schauen, ob es funktioniert. Dies steht in unserem Grundsatzprogramm.