Antwort 18.02.2006 von Helmut Walter Rüeck CDU
Sehr geehrte Frau Klein,
Sehr geehrte Frau Klein,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
ich halte die jetzige Regelung, wonach dies von Fall zu Fall entschieden werden kann für richtig.
Mit freundlichem Gruß
Heribert Heinrich

Sehr geehrter Herr Gobsch,
Zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt feststellen: