Frage von Michael H. • 18.01.2024

Antwort von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.07.2024
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt aber den Ländern und das wird auch so bleiben.
das ist sie.