Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Unser Ziel ist es, ungewollt Schwangeren besser zu helfen und bestehende Versorgungslücken zu schließen. Deshalb muss das Thema Schwangerschaftsabbruch in allen Bundesländern verpflichtend in die Ausbildung von Gynäkologinnen und Gynäkologen integriert werden. Auch die Kosten eines Abbruchs sollen künftig für alle Frauen übernommen werden.
Bestehende Möglichkeiten für medikamentöse Abbrüche müssen leichter zugänglich sein – etwa durch die Einbindung von medizinischem Personal oder Hebammen. Über eine Reform von §218 StGB sollte im Bundestag debattiert werden und eine Entscheidung darüber sollte im Rahmen einer Gewissensentscheidung getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alena Trauschel

