100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
(...) Nach § 13 dieses Gesetzes sind Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften des Gesetzes abgewichen wird, nichtig. Dies schließt aber nachträgliche einverständliche Vereinbarungen über eine Auflösung des Pachtverhältnisses nicht stets aus. (...)
(...) Da Deutschland größter Nettozahler der EU ist, setzen wir uns seit Jahren intensiv für die Begrenzung des Beitrags zum EU-Haushalt ein. Dazu gehört auch eine Beschränkung der Verwaltungsausgaben der Europäischen Union, zu welchen die Ausgaben für die Versorgung der EU-Beamten gehören. Ansatzpunkte für eine Eindämmung der zukünftigen Versorgungslasten sind zum einen eine Reform des Dienstrechts der EU-Beamten und zum anderen eine Begrenzung des Personalhaushalts der EU. (...)
(...) In der Regel geht das Sozialgesetzbuch II davon aus, dass alle in einem Haushalt lebenden Personen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden und mit ihrem jeweiligen Einkommen füreinander einstehen. Ausnahmen von dieser Regelung sieht das Sozialgesetzbuch II allerdings auch vor und zwar in § 7 Absatz 3 Nummer 4. (...)
(...) Es sprechen aus meiner Sicht viele gute Gründe dafür, warum es aus meiner Sicht notwendig und auch vertretbar ist, bestehende Kernkraftwerke für einen gewissen Zeitraum weiter zu betreiben. Ziel muss es aber selbstverständlich sein, dass wir auf eine CO2 neutrale Energieversorgung umstellen. (...)
(...) Es gibt kein Verbot, an Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in Fraktionen einen Zusatzbetrag für die erhöhten Aufwendungen zu bezahlen. Damit ist unsere Fraktion auch immer öffentlich umgegangen. (...)