Frage von Mike G. • 25.05.2025

Antwort ausstehend von Tobias Teich AfD
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Aber auch wenn Du noch nicht wählen darfst, gibt es viele Möglichkeiten, politisch aktiv zu sein und etwas zu bewegen.