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Bei der Psychotherapie zu sparen heißt, massiv Folgekosten zu produzieren.
Wir Grüne haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
Ich lehne Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie ab und setze mich für bessere Versorgung mit mehr Kassensitzen ein.
Hier zeigt sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabendämpfung und einer bedarfsgerechten Versorgung. Dieser muss sorgfältig abgewogen werden. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss ist für mich entscheidend, die tatsächlichen Auswirkungen der Zuschläge auf den Versorgungszugang belastbar zu bewerten.
Die im März 2026 beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent sollte zum 1. April wirksam werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ihre Anwendung am 9. Juli 2026 jedoch vorläufig gestoppt; damit ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden.