Arzt-/Psychotherapeutenpraxen stehen vor großen Veränderungen. Wie ist Ihre Haltung in Bezug auf geplanten Begrenzungen der Vergütungen im ambulanten Bereich?
Durch das Sparmaßnahmenpaket der aktuellen Bundesregierung im Bereich Gesundheit kommen starke Einschnitte in Honorarfragen auf Ärzte und Psychotherapeuten zu. Wie ist Ihre Haltung dazu und wie werden Sie diese im Gesundheitsausschuss vertreten?
Daneben wird insbesondere die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie zu höheren Folgekosten eineindeutig führen (längere Wartezeiten; mehr AU der Versicherten; Frühverrentungen; Hospitalisierung). Wie ist hier Ihre Haltung und wie werden Sie sie vertreten?
Lieber Herr R.,
ich teile Ihre Sorge. Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes halten wir angesichts der bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für den falschen Weg.
Gerade in der psychotherapeutischen Versorgung sind pauschale Einschnitte kurzsichtig. Schon heute warten viele Betroffene monatelang auf Hilfe; laut Bundespsychotherapeutenkammer im Durchschnitt 142 Tage auf eine Psychotherapie, in bestimmten Regionen sogar rund 26 Wochen. Wenn ambulante Behandlung zusätzlich erschwert wird, drohen mehr Chronifizierung, vermeidbare Notfall- und Krankenhausbehandlungen sowie höhere Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Sozialversicherungen. Psychotherapeutische Versorgung muss deshalb verlässlich, bedarfsgerecht und niedrigschwellig finanziert werden.
Was wir stattdessen brauchen, sind strukturelle Reformen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützung und Behandlung vielerorts nicht gerecht. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen bessere, wohnortnahe und gut vernetzte Angebote. Die Bundesregierung hat hier bisher weder eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung noch die angekündigte separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche vorgelegt.
Wir Grüne haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ in den Deutschen Bundestag eingebracht:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
Darin fordern wir eine Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Hilfebedarf orientiert, eine eigene Planung für Kinder und Jugendliche, bessere Angebote in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie mehr ambulante Versorgung für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen. Zudem muss die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich abgesichert werden.
Wir Grüne setzen uns in den parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür ein, dass psychotherapeutische Versorgung nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen geschwächt wird. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen, und notwendige Behandlung darf nicht an Budgetgrenzen scheitern.
Liebe Grüße,
Ophelia Nick

