Antwort 21.04.2022 von Florian Schuster SPD
Die SPD setzt sich seit Jahren für die Interessen von Kindern und Familien ein und hat dazu immer wieder Impulse in Bund und Land gesetzt.
Die SPD setzt sich seit Jahren für die Interessen von Kindern und Familien ein und hat dazu immer wieder Impulse in Bund und Land gesetzt.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Deutschland muss helfen, darf aber auch Fragen und Zweifel artikulieren
Ein Blick in die Nachrichten genügt - es herrscht Krieg in Europa. Dieser veränderten Bedrohungslage müssen wir entschlossen begegnen.
Cannabis dürfen wir nicht verharmlosen. Der Staat muss seinen Aufgaben nachgehen - dazu zählt selbstverständlich auch die Sucht- und Drogenprävention.
Dies ist eine, wie ich finde, unpassende Einmischung in die deutsche Regierungspolitik.