Eine Ungleichbehandlung wurde im Gesetz vermieden
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Gerade deshalb werden wir nicht locker lassen und die SPD-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin für Ihre Interessen mit aller Kraft einsetzen.
Die Berücksichtigung der Energiepauschale soll also über das zuständige Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Sie können sich jedoch drauf verlassen, dass ich die Umsetzung dieses Vorhabens innerhalb meiner Fraktion vehement unterstützen werde.
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis. (auch Elterngeld)
Hierfür brauchen wir finanziellen Ausgleich und tragfähige Beratungsstellen in den Kommunen, außerdem müssen ABHn entlastet werden und Wohnraum geschaffen. MfG