Solange die Bundeswehr ihren hoheitlichen Auftrag der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 87a GG nicht erfüllen kann, erübrigen sich nebensächliche Fragen wie die Einsparung von Treibhausgasemissionen
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Der Betrieb unserer Streitkräfte als staatliche Hoheitsaufgabe ist nach meiner Auffassung zur Aufrechterhaltung der äußeren Sicherheit und zur Landes- und Bündnisverteidigung notwendig. Gleichwohl bin ich sehr dafür, dass wir uns in der politischen Debatte damit beschäftigen müssen, ob und wie unsere Streitkräfte zur Klimaschutz beitragen können.
der Kauf von neuen Systemen aus dem Sondervermögen auch unter Beachtung von ökologischen Gesichtspunkten bzw. Nachhaltigkeit erfolgen soll.
Die Bundeswehr wird zur Klimaneutralität beitragen, immer im Einklang mit der Kernaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung.
Der Umgang mit Ziel- und Nutzungskonflikten ist durchaus Teil der Wasserstrategie
Die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland zielen darauf ab, das aggressive russische Regime so weit wie möglich zu schwächen