Für mich steht das Vertrauen in unsere Demokratie und die Integrität des Wahlverfahrens an erster Stelle – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist.
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Das BSW hat am 18. Februar eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dementsprechend werden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Prüfung hat gezeigt, dass es keine ausreichenden konkreten Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler gab, die eine umfassende Neuauszählung rechtfertigen würden
Das Wahlprüfungsverfahren läuft im zuständigen Bundestagsausschuss noch, auf den Fortgang der Arbeit im Bundestag kann das aber zunächst keinen Einfluss haben.
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.