Leider liegt Ihre Anfrage nicht in meiner Ressortzuständigkeit. Ich bitte Sie daher Ihre Frage direkt an das Bundesfinanzministerium zu richten.
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Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.
Das Bundeskartellamt hat erste Prüfverfahren mit Verdacht auf Missbrauch eingeleitet, weitere stehen bevor, auch insofern wäre es wichtig - dass etwaige Verstöße an die genannten Stellen gemeldet werden.
Meine Auskunft aus der Regierung ist, dass in der Ressortabstimmung Einwände gegen die geplante Abschaffung der Verlustverrechnungskreise erhoben worden sind. Sie haben damit keinen Einzug in den Referentenentwurf gefunden.
Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
es macht wenig Sinn, vorab zu spekulieren, wie sich die Parteien intern aufstellen und wie das amerikanische Volk am Ende wählt.