Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
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Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt.
Rechtspopulisten bekämpft man wirksam durch Enttarnung, durch Fakten und Lösungsorientierung. Verbotsverfahren hat zu Recht hohe Hürden und ist Ultima Ratio.
Verbotsverfahren stellt verfassungsrechtlich eine enorme Hürde dar.
Je nach Ausgang dieses Verfahrens müssen auch Rückschlüsse auf den Umgang mit der AfD gezogen werden. Deshalb haben wir uns in der der SPD-Bundestagsfraktion darauf verständigt, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, um die gewonnen Erkenntnisse in unsere Bewertung mit einfließen lassen zu können.